Published Februar 5th, 2007
Online-Durchsuchungen unzulässig
Laut Bundesgerichtshof haben die Strafverfolgungsbehörden, die heimliche Online-Durchsuchungen von PCs auch mit Hilfe eines so genannten “Bundestrojaners” durchführen wollen, für einen solchen Eingriff keine Ermächtigungsgrundlage, so u.a. heise-online.
